February 9th, 2012

Informationen vom TÜV

Ich habe mich mal ein bischen schlau gemacht bezüglich 30% Blinker mit Licht und Hallos als Tagfahrlicht. Diese Idee fand ich nämlich auch ganz gut.

Nachdem mir der ADAC keine Auskunft geben konnte, war ich bei dem freundlichem Herrn von TÜV genau richtig. Und der hatte das auch noch gleich schriftlich zur Stelle, weil er schon mehrfach dazu befragt wurde.

30% Blinker mit Licht sind nicht erlaubt, weil es dann Begrenzungsleuchten sind und die müssen in D weiß sein.

Hallos als Tagfahrlicht geht auch nicht, weil sie a) zu hell sind und b) haben die Lampen auf dem Glas eine andere Bezeichnung. Bei mir steht ein F (glaube L geht auch) und bedeuted Hallogenscheinwerfer. Tagfahrleuchten müssen ein R oder K (habe die Buchstaben schon wieder vergessen) haben, sonst kein TÜV und die Herrn in Grün werden böse.

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2 Responses to 'Informationen vom TÜV'

  1. 1TJ
    Oktober 26th, 2007 at 05:22

    Begrenzungsleuchten müssen in Deutschland weiß sein? Ist der sich da sicher, wir hatten doch auch schonmal orange!


  2. 2Sascha
    Oktober 26th, 2007 at 09:47

    Nein orange ist erlaubt. Die Nachrüstkits sind ja auch erlaubt, wenn: der Montagewinkel, -position, und als Standlicht angeschlossen sind. Und dann sind auch Positionsleuchten am Heck Pflicht.


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